Domaine, Chateau...

Was bedeuten diese Namen?

In Frankreich ist die Verwendung der Begriffe „Château“ oder „Domaine“ zur Bezeichnung eines Weinguts gesetzlich und durch die Vorschriften für Ursprungsbezeichnungen streng geregelt. Es ist nicht erforderlich, ein tatsächliches Schloss oder ein luxuriöses Herrenhaus zu besitzen. Das Weingut muss jedoch bestimmte Kriterien hinsichtlich seiner tatsächlichen Existenz, seiner Eigenständigkeit und seiner Produktion erfüllen.

Voraussetzungen für die Verwendung der Bezeichnung „Château“

AOP/AOC-Wein erforderlich: Der Wein muss über eine geschützte Ursprungsbezeichnung verfügen. IGP-Weine oder „Vins de France“ dürfen diese Bezeichnung nicht tragen.

Tatsächliche Existenz: Das Weingut muss geografisch innerhalb genau festgelegter Grenzen existieren.

Autonomie der Produktion: Die Trauben müssen ausschließlich aus den eigenen Weinbergen des Weinguts stammen.

Weinbereitung vor Ort: Der Wein muss in den eigenen Kellern des Weinguts vinifiziert werden. Eine Weinbereitung in einer externen Genossenschaft ohne direkte Verbindung zur Produktionseinheit ist nicht zulässig.

Voraussetzungen für die Verwendung der Bezeichnung „Domaine“

Landwirtschaftlicher Betrieb: Der Begriff bezieht sich auf eine Gruppe von Grundstücken, die einem einzigen Eigentümer gehören und aus Weinbergparzellen bestehen.

Herkunft der Trauben: Wie bei „Château“ müssen die Weine aus den eigenen Weinbergen des Weinguts stammen und eine einheitliche Bewirtschaftungseinheit widerspiegeln. Die Parzellen können dabei geografisch weiter verstreut sein, insbesondere im Burgund.

Einhaltung der AOP-Vorschriften: Die Verwendung des Begriffs ist zudem an die Spezifikationen der jeweiligen Appellation gebunden. Diese stellen sicher, dass das Produkt aus den Weinbergen des Weinguts stammt bzw. vom Erzeuger selbst geerntet wurde.